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Corona-Schnelltests in allen Duisburger Firmen

Duisburger Unternnehmen erhalten jetzt die Möglichkeit nach Mitarbeitertestungen ebenfalls ein Zertifikat auszustellen, dass nach den jeweils gültigen Corona Schutzbestimmungen zu Zugängen z.B. zum Friseur berechtigt.

Sie können hier Ihr Unternehmen für diese Testung anmelden. Sie erhalten innerhalb weniger Tage Ihre Zulassung auf das Portal und und können dann sofort mit den Tests starten.

du-testet.de stellt Ihnen die Software für Erfassung und Meldung der Tests zur Verfügung. Ihr Unternehmen ist für die Beschaffung der zugelassenen Selbsttests und die Bereitstellung geschulten Personals für die Überwachung der Schnelltests verantwortlich. Für den Betrieb ist ein PC mit Internetanschluss und ein Drucker erforderlich.

Die Durchführung von Beschäftigtentestungen ist beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen anzuzeigen: https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen meldet Sie dann dem Gesundheitsamt und anschließend können dann Bescheinigungen über Tests als Arbeitgeber ausstellen.

Alle weiteren Informationen zu den Anforderungen an Teststellen (Räumlichkeiten, Hygiene, personelle Ausstattung, Schulung etc.) sowie die Meldung von positiv getesteten Personen entnehmen Sie bitte insbesondere auch aus den Anlagen zur Corona-Test- und Quarantäneverordnung. Es ist ein Test- und Hygienekonzept zu erstellen.

Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie unter "Alle weiteren aktuell gültigen Corona-Verordnungen": https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw